Für einen Stadtroller bis 50 ccm benötigen Sie in Deutschland die Führerscheinklasse AM oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Welche der beiden Optionen für Sie gilt, hängt von Ihrem Alter und der Höchstgeschwindigkeit des Rollers ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Führerschein, Mindestalter und was Sie mit dem Autoführerschein fahren dürfen.

Welche Führerscheinklasse gilt für Stadtroller bis 50 ccm?

Für Stadtroller bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gilt in Deutschland die Führerscheinklasse AM. Alternativ reicht für Roller bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Beide Dokumente berechtigen zum Fahren auf öffentlichen Straßen.

Die Klasse AM ist seit 2013 der Standard für Kleinkrafträder und Leichtkraftroller in Deutschland. Sie gilt nicht nur für klassische Benzinroller, sondern auch für elektrische Stadtroller, sofern diese technisch in die entsprechende Kategorie fallen. Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h fahren.

Wichtig: Ein Roller für die Stadt, der schneller als 45 km/h fährt, fällt bereits in eine andere Führerscheinklasse. Dann benötigen Sie mindestens die Klasse A1 (bis 125 ccm) oder A2 beziehungsweise A für stärkere Maschinen.

Ab welchem Alter darf man einen Stadtroller fahren?

Den AM-Führerschein darf man in Deutschland ab 15 Jahren mit Begleitung im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 15 (BF15) erwerben, eigenständig fahren darf man ab 16 Jahren. Die einfache Mofa-Prüfbescheinigung ist bereits ab 15 Jahren ohne Begleitung möglich, gilt aber nur für Fahrzeuge bis 25 km/h.

Das Begleitete Fahren ab 15 funktioniert ähnlich wie das bekannte Begleitete Fahren mit dem Auto ab 17: Eine namentlich eingetragene Begleitperson muss mitfahren, bis der Jugendliche 16 Jahre alt ist. Ab dem 16. Geburtstag darf man dann eigenständig und ohne Begleitung mit dem AM-Führerschein unterwegs sein.

Für Roller, die schneller als 45 km/h fahren, gelten höhere Altersgrenzen. Die Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm ist erst ab 16 Jahren erhältlich, die Klasse A2 ab 18 Jahren und die unbeschränkte Klasse A ab 24 Jahren (oder ab 20 Jahren mit Vorbesitz von A2).

Braucht man für einen Elektroroller auch einen Führerschein?

Ja, auch für elektrische Stadtroller ist in der Regel ein Führerschein notwendig. Ob Sie die Klasse AM oder lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigen, hängt von der Höchstgeschwindigkeit des E-Rollers ab. Elektroroller bis 25 km/h fallen unter die Mofa-Regelung, schnellere Modelle bis 45 km/h erfordern den AM-Führerschein.

Eine Ausnahme bilden sogenannte E-Scooter, also elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Für diese genügt seit 2019 ein Mindestalter von 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings handelt es sich dabei nicht um klassische Stadtroller, sondern um eine eigene Fahrzeugkategorie.

Elektrische Kleinkraftroller, wie sie etwa Vespa oder Piaggio anbieten, sind technisch mit ihren Benzin-Pendants gleichgestellt. Sie benötigen also denselben Führerschein wie für einen vergleichbaren Verbrenner-Roller.

Was ist der Unterschied zwischen AM-Führerschein und Mofa-Prüfbescheinigung?

Der AM-Führerschein ist eine vollwertige Führerscheinklasse und berechtigt zum Fahren von Stadtrollern bis 45 km/h. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern ein vereinfachter Nachweis für Fahrzeuge bis 25 km/h. Der AM-Führerschein ist umfassender und schließt mehr Fahrzeugtypen ein.

  • AM-Führerschein: Gilt ab 16 Jahren (oder ab 15 mit Begleitung), erfordert eine Fahrschulausbildung mit theoretischer Prüfung und praktischer Fahrausbildung, berechtigt zu Fahrten bis 45 km/h.
  • Mofa-Prüfbescheinigung: Gilt ab 15 Jahren, besteht aus einem vereinfachten Kurs ohne Fahrprüfung bei der Behörde, berechtigt nur für Fahrzeuge bis 25 km/h.

Ein weiterer Unterschied: Der AM-Führerschein ist EU-weit gültig und wird im einheitlichen Scheckkartenformat ausgestellt. Die Mofa-Prüfbescheinigung hingegen wird nur in Deutschland anerkannt und gilt im europäischen Ausland in der Regel nicht. Wer also auch im Urlaub mit dem Roller unterwegs sein möchte, ist mit dem AM-Führerschein besser beraten.

Welche Roller darf man mit dem Autoführerschein fahren?

Mit einem Autoführerschein der Klasse B dürfen Sie in Deutschland keine Motorroller fahren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine Berechtigung für Kleinkrafträder eingetragen sein. Für alle anderen gilt: Ohne AM-Führerschein kein Roller.

Diese Regelung überrascht viele, da in einigen anderen europäischen Ländern der Autoführerschein automatisch auch für Kleinkrafträder gilt. In Deutschland ist das jedoch nicht der Fall. Wer mit dem Autoführerschein einen Stadtroller fahren möchte, muss den AM-Führerschein zusätzlich erwerben.

Die gute Nachricht: Wer bereits einen Autoführerschein besitzt, kann den AM-Führerschein in vielen Fahrschulen als Erweiterung deutlich schneller und günstiger erwerben als einen komplett neuen Führerschein. Theoriekenntnisse aus der Fahrschulausbildung lassen sich dabei gut wiederverwenden.

Wo kann man den Führerschein für einen Stadtroller machen?

Den AM-Führerschein für einen Stadtroller macht man in einer zugelassenen Fahrschule. Dort absolvieren Sie die theoretische Ausbildung, legen die Theorieprüfung beim TÜV oder der DEKRA ab und erhalten praktischen Fahrunterricht. Die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten Sie über spezielle Mofa-Kurse, die viele Fahrschulen ebenfalls anbieten.

Der Ablauf für den AM-Führerschein sieht typischerweise so aus:

  1. Anmeldung bei einer Fahrschule und Vorlage der erforderlichen Dokumente (Lichtbild, Sehtest, gegebenenfalls Erste-Hilfe-Kurs)
  2. Theoretischer Unterricht in der Fahrschule
  3. Ablegen der Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle
  4. Praktische Fahrausbildung auf dem Übungsplatz und im Straßenverkehr
  5. Praktische Fahrprüfung mit einem Fahrprüfer

Die Kosten für den AM-Führerschein variieren je nach Region und Fahrschule, liegen aber in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt, kann die Theorieprüfung unter Umständen verkürzen, da sich einige Themenbereiche überschneiden.

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