Ein neu gekauftes Auto sofort mitzunehmen ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer. Ob Sie ein Fahrzeug direkt nach dem Kauf fahren dürfen, hängt vor allem davon ab, ob es bereits zugelassen ist, ob eine gültige Kfz-Versicherung besteht und ob alle Kaufdokumente vollständig vorliegen. Bei Gebrauchtwagen mit bestehendem Kennzeichen geht das oft schnell, bei Neuwagen braucht es etwas Vorbereitung. Die folgenden Fragen klären, worauf Sie dabei achten sollten.

Welche Voraussetzungen müssen vor der Abholung erfüllt sein?

Bevor Sie ein Fahrzeug abholen und im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen, müssen drei Dinge geklärt sein: Das Fahrzeug muss versichert sein, es muss ein gültiges Kennzeichen vorhanden sein, und der Kaufvertrag muss unterschrieben vorliegen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor der ersten Fahrt aktiv sein. In der Praxis reicht es, beim Autohaus eine Versicherungsbestätigung vorzulegen oder die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) zu nennen. Ohne diese Nummer kann das Fahrzeug weder zugelassen noch mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen werden.

Außerdem sollte der Kaufpreis entweder bezahlt oder eine Finanzierung verbindlich abgeschlossen sein. Solange die Zahlung nicht gesichert ist, behalten Autohäuser das Fahrzeug in der Regel als Eigentum ein, auch wenn der Vertrag bereits unterschrieben wurde.

Wie lange dauert die Zulassung eines Neuwagens?

Die Zulassung eines Neuwagens dauert in der Regel ein bis drei Werktage, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. In manchen Fällen, zum Beispiel wenn das Autohaus die Zulassung im Auftrag des Käufers übernimmt, kann es auch schneller gehen. Die eigentliche Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist oft eine Frage von Stunden.

Was die Gesamtwartezeit verlängert, ist nicht die Zulassung selbst, sondern die Lieferzeit des Fahrzeugs. Wer ein BMW-Bestellfahrzeug konfiguriert und direkt beim Hersteller bestellt, muss je nach Modell und Ausstattung mit einer Lieferzeit von mehreren Wochen bis hin zu einigen Monaten rechnen. Die Zulassung erfolgt dann erst, wenn das Fahrzeug tatsächlich im Autohaus eingetroffen ist.

Bei Lagerfahrzeugen, also Neuwagen, die das Autohaus bereits auf dem Hof hat, ist der Prozess deutlich kürzer. Hier kann die Zulassung oft noch am selben oder am nächsten Werktag erfolgen, sodass die Abholung kurzfristig möglich ist.

Kann man ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen sofort abholen?

Ja, mit einem Kurzzeitkennzeichen kann ein Fahrzeug sofort abgeholt und gefahren werden, auch ohne reguläre Zulassung. Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig und erlaubt die Fahrt auf öffentlichen Straßen, allerdings nur auf direktem Weg, zum Beispiel zur Zulassungsstelle oder nach Hause.

Wichtig zu wissen: Auch für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine gültige Kfz-Versicherung. Die eVB-Nummer muss also vorliegen, bevor das Kennzeichen ausgestellt werden kann. Das Kurzzeitkennzeichen ist keine Möglichkeit, die Versicherungspflicht zu umgehen, sondern lediglich eine Übergangslösung bis zur regulären Zulassung.

Manche Autohäuser bieten an, das Kurzzeitkennzeichen direkt bei der Fahrzeugübergabe auszustellen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das spart Zeit und ermöglicht eine unkomplizierte Abholung noch am selben Tag.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwagen- und Gebrauchtwagen-Abholung?

Der größte Unterschied liegt darin, dass Gebrauchtwagen häufig bereits zugelassen sind oder zumindest ein bestehendes Kennzeichen haben, während Neuwagen in der Regel frisch zugelassen werden müssen. Bei einem Gebrauchtwagen mit vorhandenem Kennzeichen kann die Übergabe sehr schnell gehen, sofern Versicherung und Zahlung geregelt sind.

Neuwagen: Zulassung und Lieferzeit beachten

Bei einem Neuwagen, insbesondere bei einem BMW-Bestellfahrzeug, gibt es zwei Phasen: die Lieferzeit bis zum Eintreffen des Fahrzeugs und die anschließende Zulassung. Die Lieferzeit hängt vom Modell, der Ausstattung und der aktuellen Produktionskapazität ab. Nach Ankunft des Fahrzeugs übernimmt das Autohaus in der Regel die Zulassung, was nochmals ein bis zwei Werktage in Anspruch nimmt. Erst dann ist das Fahrzeug abholbereit.

Gebrauchtwagen: Schneller, aber nicht ohne Prüfung

Bei gebrauchten BMW-Fahrzeugen ist die Abholung oft kurzfristiger möglich. Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist und Sie die Versicherung auf Ihren Namen ummelden, kann die Übergabe manchmal noch am selben Tag stattfinden. Dennoch sollte das Fahrzeug vor der Übergabe auf Vollständigkeit geprüft werden: Serviceheft, Schlüssel, Fahrzeugpapiere und eventuelle Zusatzausstattung gehören dazu.

Wann ist eine sofortige Mitnahme wirklich möglich?

Eine sofortige Mitnahme ist realistisch, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, die Kfz-Versicherung aktiviert wurde, der Kaufpreis bezahlt oder die Finanzierung abgeschlossen ist und alle Übergabedokumente bereitliegen. Das trifft am häufigsten auf Gebrauchtwagen oder Lagerfahrzeuge zu, die das Autohaus bereits auf Lager hat.

Bei einem BMW-Bestellfahrzeug mit individueller Konfiguration ist eine sofortige Mitnahme am Tag der Bestellung nicht möglich. Hier plant man besser mit einer gewissen Vorlaufzeit. Sobald das Fahrzeug jedoch eingetroffen ist und alle administrativen Schritte erledigt sind, steht der Abholung nichts mehr im Weg.

Wer es besonders eilig hat, kann im Autohaus direkt nach verfügbaren Lagerfahrzeugen fragen. Diese sind oft kurzfristig abholbereit, manchmal sogar noch am selben oder am nächsten Tag.

Welche Dokumente sollte man zur Fahrzeugübergabe mitbringen?

Zur Fahrzeugübergabe sollten Sie Personalausweis oder Reisepass, den unterschriebenen Kaufvertrag, den Nachweis über die Kfz-Versicherung (eVB-Nummer oder Versicherungsbestätigung) sowie bei Finanzierung die entsprechenden Vertragsunterlagen mitbringen. Ohne diese Dokumente kann die Übergabe verzögert oder verschoben werden.

Im Einzelnen empfiehlt sich folgende Checkliste:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Kaufvertrag (unterschrieben von beiden Seiten)
  • eVB-Nummer oder Versicherungsnachweis des Kfz-Versicherers
  • Zahlungsnachweis oder Finanzierungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug übernehmen
  • Bei Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs: die Fahrzeugpapiere des Altfahrzeugs

Wer alle Unterlagen vollständig und vorbereitet mitbringt, macht die Übergabe deutlich einfacher und schneller. Es lohnt sich, vorab mit dem Autohaus abzuklären, welche Dokumente im konkreten Fall benötigt werden, damit am Übergabetag alles reibungslos läuft.

Wie wir Ihnen bei der Fahrzeugübergabe helfen

Bei Vogelsang Automobile begleiten wir Sie von der Bestellung bis zur Schlüsselübergabe. Egal ob Sie einen BMW Neuwagen konfigurieren, ein Lagerfahrzeug suchen oder sich für ein MINI-Modell entscheiden: Wir sorgen dafür, dass alle Schritte rund um Zulassung, Versicherungsabwicklung und Übergabe so unkompliziert wie möglich ablaufen.

Das bedeutet konkret:

  • Wir übernehmen die Zulassung für Sie, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen
  • Wir informieren Sie transparent über die aktuelle Lieferzeit Ihres BMW-Bestellfahrzeugs
  • Wir stellen bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen aus, damit Sie Ihr Fahrzeug sofort mitnehmen können
  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Unterlagen vor der Übergabe
  • Wir beraten Sie zu Leasing und Finanzierungsoptionen über BMW Financial Services

Sie haben Fragen zur Abholung Ihres Fahrzeugs oder möchten wissen, welche Lagerfahrzeuge kurzfristig verfügbar sind? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Sie.