Bei einem Lieferverzug beim Autokauf haben Käufer konkrete gesetzliche Rechte: Sie können eine Nachfrist setzen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Die folgenden Fragen klären, wann genau ein Verzug vorliegt und welche Schritte Sie dann unternehmen können.

Ab wann gilt ein Lieferverzug beim Autokauf als eingetreten?

Ein Lieferverzug beim Autokauf tritt ein, wenn der Händler das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Liefertermin übergibt. Voraussetzung ist, dass ein konkreter Termin schriftlich oder mündlich vereinbart wurde. Ist dieser Termin verstrichen, ohne dass das Auto übergeben wurde, befindet sich der Händler automatisch in Verzug, ohne dass Sie ihn gesondert mahnen müssen.

Das ergibt sich aus Paragraph 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Ist ein Leistungszeitpunkt nach dem Kalender bestimmt, tritt der Verzug mit Ablauf dieses Termins ein. Das bedeutet für Sie als Käufer: Wenn im Kaufvertrag zum Beispiel steht „Lieferung bis Ende März 2026“ und das Fahrzeug im April noch nicht da ist, ist der Händler bereits in Verzug. Sie müssen ihn nicht erst schriftlich erinnern.

Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen einem verbindlichen Liefertermin und einer unverbindlichen Lieferzeitangabe. Formulierungen wie „voraussichtlich“ oder „ca.“ im Vertrag schwächen Ihre Rechtsposition erheblich, weil damit kein fixer Termin vereinbart wurde.

Was passiert, wenn der Händler keinen festen Liefertermin nennt?

Fehlt ein konkreter Liefertermin im Vertrag, tritt der Verzug nicht automatisch ein. In diesem Fall müssen Sie den Händler zunächst schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst wenn auch diese Frist ohne Ergebnis verstreicht, befinden Sie sich rechtlich in der Situation eines Lieferverzugs mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

Gerade bei einem BMW-Bestellfahrzeug mit langer Lieferzeit kommt es häufig vor, dass im Vertrag nur eine ungefähre Lieferzeitangabe steht. Das ist zulässig, schützt Sie aber weniger als ein fester Termin. Wenn Sie also ein Fahrzeug bestellen, sollten Sie darauf bestehen, dass ein konkretes Lieferdatum oder zumindest ein maximaler Lieferzeitraum schriftlich festgehalten wird.

Haben Sie gemahnt und eine Frist gesetzt, die der Händler ebenfalls nicht einhält, haben Sie dieselben Rechte wie bei einem verpassten festen Liefertermin: Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder beides.

Welche Rechte haben Käufer nach Setzen einer Nachfrist?

Nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist haben Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder statt der Lieferung Schadensersatz zu verlangen. Diese Rechte entstehen, sobald die gesetzte Frist ohne Ergebnis verstrichen ist. Sie müssen sich für eine dieser Optionen entscheiden und dies dem Händler gegenüber klar erklären.

Im Einzelnen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Sie erklären den Rücktritt schriftlich. Der Händler muss bereits geleistete Anzahlungen vollständig zurückzahlen.
  • Schadensersatz statt der Leistung: Sie verlangen Ausgleich für den Schaden, der Ihnen durch die Nichtlieferung entstanden ist, zum Beispiel Mietwagenkosten oder entgangene Nutzung.
  • Schadensersatz neben der Leistung: Sie bestehen weiterhin auf die Lieferung, verlangen aber zusätzlich Ersatz für den Verzugsschaden, etwa Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Wartezeit.

Die Nachfrist sollte angemessen sein. Was „angemessen“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem Neuwagen, der noch produziert werden muss, sind vier bis sechs Wochen in der Regel realistisch. Bei einem bereits vorhandenen Fahrzeug kann die Frist kürzer sein.

Wann kann man Schadensersatz wegen Lieferverzug verlangen?

Schadensersatz wegen Lieferverzug können Sie verlangen, sobald der Händler sich im Verzug befindet und Ihnen dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Der Händler muss den Verzug außerdem zu vertreten haben, also durch eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Lieferanten verursacht haben.

Typische Schadensposten, die Käufer geltend machen können, sind:

  • Kosten für einen Mietwagen, den Sie wegen der ausbleibenden Lieferung benötigen
  • Kosten für die Verlängerung eines bestehenden Leasingvertrags
  • Zinsschäden, wenn Sie bereits gezahlte Anzahlungen nicht anderweitig nutzen konnten
  • Nachgewiesene Mehrkosten, die durch den Verzug entstanden sind

Schwieriger wird es, wenn der Händler nachweisen kann, dass der Verzug auf höherer Gewalt beruht, also auf Umständen, die er nicht beeinflussen konnte. Lieferengpässe bei Bauteilen oder Produktionsstopps beim Hersteller können in bestimmten Fällen als entlastend gewertet werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch haben. Im Zweifelsfall lohnt sich anwaltliche Beratung.

Gilt das Gleiche bei Lieferverzug eines Neuwagens wie bei einem Gebrauchtwagen?

Ja, die grundsätzlichen gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug gelten sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. In beiden Fällen greifen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Verzug und Schadensersatz. Der Unterschied liegt weniger in den Rechten als in der praktischen Situation, in der der Verzug entsteht.

Bei einem Neuwagen, insbesondere bei einem BMW-Bestellfahrzeug mit individueller Konfiguration und entsprechender Lieferzeit, ist ein Lieferverzug häufiger, weil Produktion, Logistik und Zulassung mehrere Schritte umfassen. Hier ist es besonders wichtig, den Liefertermin schriftlich festzuhalten.

Bei einem Gebrauchtwagen, der bereits beim Händler steht oder kurzfristig verfügbar sein sollte, ist ein Verzug seltener, aber möglich, etwa wenn das Fahrzeug noch aufbereitet wird oder eine Zulassung aussteht. Auch hier gelten dieselben Rechte: Nachfrist setzen, Rücktritt erklären oder Schadensersatz verlangen.

Ein relevanter Unterschied besteht bei Verträgen mit Privatkäufern. Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson, gelten eingeschränktere Rechte, weil das Verbraucherschutzrecht nur im Verhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer gilt. Beim Kauf vom Händler sind Sie als Verbraucher stets vollständig geschützt.

Was sollte man bei Lieferverzug konkret als Erstes tun?

Wenn Ihr Auto nicht zum vereinbarten Termin geliefert wird, sollten Sie als Erstes schriftlich beim Händler nachfragen und gleichzeitig eine angemessene Nachfrist setzen. Halten Sie alles schriftlich fest, am besten per E-Mail oder Brief mit Lesebestätigung. Das schafft eine klare Dokumentation für den Fall, dass Sie später rechtliche Schritte einleiten müssen.

Konkret empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Kaufvertrag prüfen: Schauen Sie nach, ob ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde oder nur eine ungefähre Angabe.
  2. Schriftlich kontaktieren: Wenden Sie sich per E-Mail oder Brief an den Händler und fragen Sie nach dem aktuellen Stand sowie einem verbindlichen Lieferdatum.
  3. Nachfrist setzen: Formulieren Sie eine klare Frist, bis wann das Fahrzeug geliefert werden soll. Nennen Sie ein konkretes Datum.
  4. Kosten dokumentieren: Halten Sie alle Ausgaben fest, die durch den Verzug entstehen, zum Beispiel Mietwagenrechnungen.
  5. Rechtliche Beratung einholen: Wenn der Händler nicht reagiert oder die Nachfrist ebenfalls verstreicht, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Vermeiden Sie es, mündliche Absprachen als ausreichend zu betrachten. Im Streitfall zählt, was schriftlich vorliegt. Je sorgfältiger Sie dokumentieren, desto besser ist Ihre Position.

Wie wir Ihnen beim Thema Lieferzeit und Fahrzeugkauf helfen

Wir bei Vogelsang Automobile wissen, dass Transparenz beim Fahrzeugkauf das Wichtigste ist. Niemand soll in die Situation geraten, auf sein Auto warten zu müssen, ohne zu wissen, wann es kommt. Deshalb legen wir bei jedem Kaufgespräch Wert auf klare, schriftlich fixierte Liefertermine und eine offene Kommunikation während der gesamten Wartezeit.

Das können wir für Sie tun:

  • Persönliche Beratung zu realistischen Lieferzeiten für Ihr Wunschmodell
  • Schriftliche Fixierung verbindlicher Liefertermine im Kaufvertrag
  • Regelmäßige Updates zum Status Ihres Bestellfahrzeugs
  • Attraktive Lagerfahrzeuge mit sofortiger Verfügbarkeit als Alternative zu langen Wartezeiten
  • Individuelle Beratung zu Leasing und Finanzierung über BMW Financial Services

Sie möchten ein neues Fahrzeug bestellen oder haben Fragen zu Lieferzeiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne persönlich.